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AUFTRAGSERTEILUNG: |
| 1. |
Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste
und unsere Auftragsbestätigung. |
| 2. |
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge
auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses - nach
freiem Ermessen abzulehnen. |
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AUFTRAGSABWICKLUNG: |
| 3. |
Die Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12
Monaten abzuwickeln. |
| 4. |
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten
Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden
Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb von 12 Monaten eine
oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich
die Frist um die Ausfallzeit. |
| 5. |
Der Werbungstreibende hat nur dann Anspruch
auf einen Nachlaß, wenn er von vornherein einen Auftrag
abgeschlossen hat, der zu einem Nachlaß berechtigt. Wird
ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt und aus Umständen,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag rückzuvergüten. |
| 6. |
Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen
kann nicht gewährleistet werden. |
| 7. |
Der Ausschluß von Mitbewerbern kann nur bei
einer Anzeigengröße von 1/2 Seite an aufwärts für zwei gegenüberliegende
Seiten vereinbart werden. |
| 8. |
Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer
Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden
als Werbung kenntlich gemacht. |
| 9. |
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch
einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der
Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem und unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen
für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft
sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses
für Druckreklamationen. |
| 10. |
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen
nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche. |
| 11. |
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigenaufträgen
bzw. bei fernmündlich veranlaßten Änderungen und Abbestellungen
übernimmt der Verlag keine Haftung. |
| 12. |
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig
übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluß zurück,
so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. |
| 13. |
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen
endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. |
| 14. |
Beanstandung sind innerhalb von 8 Tagen nach
Erscheinen der Anzeige zu melden, bei Drucksorten innerhalb
von 3 Tagen nach Lieferung. |
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BERECHNUNG UND ZAHLUNG: |
| 15. |
Bei Zahlung vor Erscheinen 3% Skonto. Ab
Erscheinungsdatum ist die Rechnung sofort und netto fällig. |
| 16 |
Der Verlag ist berechigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. |
| 17. |
Bei zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen
in der Höhe von zwölf Prozent p.a. sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Vertrages
bis zur Bezahlung zurückstellen. Der Verlag hat das Recht
bei nicht Bezahlung eines Sonderpreises sowie bei Vorleistungen
(Promotionen, Fotokosten, etc.) bei Nichterfüllung des Vertrages
(z.B.: volle Laufzeit) den Listenpreis lt. gültiger Preisliste
nachzuverrechnen. |
| 18. |
Die Herstellung der Offsetfilme nach vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Reinzeichnungen oder
Hochglanzfotos wir vom Verlag zum Selbstkostenpreis dem
Auftraggeber verrechnet. Diese Kosten unterliegen der 10%igen
Anzeigenabgabe. |
| 19. |
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten
die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort
in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung
getroffen ist. |
| 20. |
Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige
kostenlos ein Belegexemplar, sofern die Anzeige mindestens
1/4 Seite ist. |
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ALLGEMEINES: |
| 21. |
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
ist Wien. |
| 22. |
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch
höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung
der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80 Prozent
der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen
sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlen. |
| 23. |
Der Werbungstreibende wird den Verlag von
allen Nachteilen freihalten, die dem Verlag durch die Werbeeinschaltungen
entstehen können. Er ist verpflichtet, dem Verlag insbesondere
die Kosten und allfälligen Strafen in einem gerichtlichen
Entgegnungsverfahren zu ersetzen und allfällige Entgegnungen
nach dem aktuellen Anzeigentarif zu bezahlen. Der Werbungstreibende
ist weiters verpflichtet, den Verlag auch hinsichtlich aller
wettbewerbsrechtlichen Schritte, die den Verlag auf Grund
der Einschaltung treffen könnten, schad- und klaglos zu
halten. |